Priorisierung der Aufnahmekriterien für den Kindergarten (Mindestalter 2 Jahre 6 Monate bis Schuleintritt):
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- Kinder die in der Gemeinde wohnen
- Kinder des Personals
- Vorschulkinder
- Kinder die bereits Geschwister in der Einrichtung haben/ hatten
- Kinder von Eltern mit beruflichen und sozialen Besonderheiten
- Kinder aus der Kinderkrippe
- Alter der Kinder
- Integrationskinder
- Kinder aus anderen Gemeinden
Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, so wird die Auswahl nachfolgenden Dringlichkeitsstufen getroffen.
Ein Kindergartenplatz wird grundsätzlich bis zum Schuleintritt vergeben.