Aufnahmekriterien SchuKiSchaWa

Priorisierung der Aufnahmekriterien für den Kinderhort:

    1. Kinder die in der Gemeinde wohnen
    2. Kinder des Personals
    3. Kinder die bereits Geschwister in der Einrichtung haben/ hatten
    4. Kinder von Eltern mit beruflichen und sozialen Besonderheiten
    5. Kinder aus dem internen Kindergarten „Erika-Sixt“
    6. Kinder aus anderen Gemeinden

 

Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, so wird die Auswahl nachfolgenden Dringlichkeitsstufen getroffen.

Ein Kinderhortplatz wird grundsätzlich bis zum Übertritt in eine weiterführende Schule vergeben.

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